Neuigkeiten Wertstoffhof

WICHTIG: Ab diesem Jahr ohne Berechtigungsnachweise!


Die KWiN empfiehlt, bei Kleinanlieferungen auf den Wertstoffhöfen sicherheitshalber immer den Abfallgebührenbescheid oder eine Kopie dabei zu haben. So kann im Zweifel kontrolliert werden, ob die Anlieferer auch berechtigt sind, den kostenlosen Service der KWiN in Anspruch zu nehmen.


In den nächsten Tagen erhalten wieder alle Haushalte Post von der KWiN. Wie jedes Jahr werden Ende Januar die Gebührenbescheide verschickt. Trotz vielfältiger Preissteigerungen und hoher Inflation bleiben die Abfallgebühren für Privathaushalte stabil. Die Anstrengungen der KWiN zur Optimierung der Abfallsammlung im Neckar-Odenwald-Kreis haben sich ausgezahlt. Gewerbebetriebe mit Restmülltonne erhalten in den nächsten Tagen eine Jahresrechnung von der Abfallwirtschaft Neckar-Odenwald-Kreis (AWN).


Mieter, deren Abfallgebühren über die Nebenkosten abgerechnet werden, erhalten keinen eigenen Abfallgebührenbescheid von der KWiN. Sie sollten sich mit Vermietern oder Hausverwaltungen wegen einer Kopie des Abfallgebührenbescheides 2024 in Verbindung setzen.


Neu ist sowohl für Haushalte als auch Gewerbebetriebe: Dem Abfallgebührenbescheid ist kein Berechtigungsnachweis für die Anlieferungen auf den Wertstoffhöfen mehr beigelegt!

Texte: KWIN

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